Vollmachten und Verfügungen
Was ist, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen oder zum Betreuungsfall werden ? Sie können keine Entscheidung mehr treffen, Ihren Willen nicht mehr äußern. Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?
Geregelt ist es, aber nicht wie Sie denken ! Das Betreuungsgericht bestellt einen gerichtlichen Betreuer. Ihr Ehepartner oder Familienangehörige können Sie nicht automatisch vertreten. Auch wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, ist er ab diesem Zeitpunkt dem Gericht rechenschaftspflichtig.
Bleiben Sie selbstbestimmt, legen Sie fest, wer Ihre Vertrauensperson ist – mit rechtskonformen Vollmachten einfach möglich !
* Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
* Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
* Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!
Schauen Sie sich auch kurz den Film an : https://juradirekt.com/g/s8wm